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Kleintierpraxis mit Herz

Unsere Kleintierzentrum im Herzen der Wilstermarsch steht nun in der dritten Generation im Dienste der Tiergesundheit.
Unser Ziel ist es, dass Patient und Besitzer sich bei uns wohlfühlen und alle Sorgen und Fragen rund um das Haustier durch unser kompetentes Team geklärt werden können.

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Moderne Technik für eine präzise Diagnose und tiefes Fachwissen im Bereich der Kleintierchirurgie: In unserer Praxis entsteht aus jahrzehntelanger Erfahrung und dem richtigen Gespür für Tiere ein vielseitiges Zentrum für Tiergesundheit.

Leistungen

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem fachlichem Know-how gewährleisten wir eine liebevolle und professionelle medizinische Versorgung Ihres Tieres.

Praxis

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28. Juli 2026


Die neue Katzenschutzverordnung
🐱 Was gilt jetzt eigentlich in Schleswig-Holstein?

Seit dem 1. Juli 2026 gilt landesweit die neue Katzenschutzverordnung. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen und so langfristig Tierleid zu reduzieren.

Für Euch als Katzenhalterinnen und Katzenhalter bedeutet das:
✔️ Freigängerkatzen müssen kastriert werden.
✔️ Sie müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
✔️ Außerdem müssen sie bei einem anerkannten Haustierregister (z. B. TASSO oder FINDEFIX) registriert werden.

🏡 Gilt das auch für Wohnungskatzen?
Nein. Die Verordnung betrifft fortpflanzungsfähige Katzen mit unkontrolliertem Freigang. Wohnungskatzen, die das Haus oder die Wohnung nicht verlassen, sind davon nicht betroffen.
Da Wohnungskatzen jedoch auch mal entwischen können und dauerhaft hormoneller Stress für sie wirklich belastend sein kann, empfehlen wir auch für Wohnungskatzen eine Kastration und Mikrochipimplantation.

❓Wer kontrolliert das eigentlich?
Für die Umsetzung und Aufsicht sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. Eine flächendeckende Kontrolle aller Freigängerkatzen ist derzeit nicht vorgesehen. Wird jedoch eine nicht gekennzeichnete Freigängerkatze aufgegriffen (z. B. nach einem Unfall oder als Fundtier), kann die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen wie Kennzeichnung, Registrierung und gegebenenfalls Kastration veranlassen. Nach der Katzenschutzverordnung sind die entstehenden Kosten grundsätzlich von der Halterin bzw. dem Halter zu tragen (sofern diese ausfindig gemacht werden können).

Uns haben viele Fragen zur praktischen Umsetzung erreicht. Einige Abläufe, z.B. wie die Behörden im Einzelfall vorgehen, liegen nicht in unserem Zuständigkeitsbereich. Deshalb möchten wir uns auf das konzentrieren, worüber wir als Tierarztpraxis kompetent informieren können: warum Kastration, Kennzeichnung und Registrierung so wichtig sind und was Katzenhalter jetzt beachten sollten. 😉🤓

Die neue Katzenschutzverordnung
🐱 Was gilt jetzt eigentlich in Schleswig-Holstein?

Seit dem 1. Juli 2026 gilt landesweit die neue Katzenschutzverordnung. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen und so langfristig Tierleid zu reduzieren.

Für Euch als Katzenhalterinnen und Katzenhalter bedeutet das:
✔️ Freigängerkatzen müssen kastriert werden.
✔️ Sie müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
✔️ Außerdem müssen sie bei einem anerkannten Haustierregister (z. B. TASSO oder FINDEFIX) registriert werden.

🏡 Gilt das auch für Wohnungskatzen?
Nein. Die Verordnung betrifft fortpflanzungsfähige Katzen mit unkontrolliertem Freigang. Wohnungskatzen, die das Haus oder die Wohnung nicht verlassen, sind davon nicht betroffen.
Da Wohnungskatzen jedoch auch mal entwischen können und dauerhaft hormoneller Stress für sie wirklich belastend sein kann, empfehlen wir auch für Wohnungskatzen eine Kastration und Mikrochipimplantation.

❓Wer kontrolliert das eigentlich?
Für die Umsetzung und Aufsicht sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. Eine flächendeckende Kontrolle aller Freigängerkatzen ist derzeit nicht vorgesehen. Wird jedoch eine nicht gekennzeichnete Freigängerkatze aufgegriffen (z. B. nach einem Unfall oder als Fundtier), kann die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen wie Kennzeichnung, Registrierung und gegebenenfalls Kastration veranlassen. Nach der Katzenschutzverordnung sind die entstehenden Kosten grundsätzlich von der Halterin bzw. dem Halter zu tragen (sofern diese ausfindig gemacht werden können).

Uns haben viele Fragen zur praktischen Umsetzung erreicht. Einige Abläufe, z.B. wie die Behörden im Einzelfall vorgehen, liegen nicht in unserem Zuständigkeitsbereich. Deshalb möchten wir uns auf das konzentrieren, worüber wir als Tierarztpraxis kompetent informieren können: warum Kastration, Kennzeichnung und Registrierung so wichtig sind und was Katzenhalter jetzt beachten sollten. 😉🤓